Teilnahmebedingungen

  1. Vertragspartner sind der Teilnehmer und der Veranstalter des LARP (Live-Action-Roleplay).
  2. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
  3. Zur vollständigen Anmeldung gehören das korrekt und vollständig ausgefüllte Anmeldeformular, sowie die Zahlung des Teilnehmerbeitrages vor Beginn der Veranstaltung. Zur Teilnahme ist außerdem die rechtzeitige Übersendung der Charakterunterlagen und ein erfolgreicher Check-IN erforderlich; dies beinhaltet die Überprüfung des Spiel-Charakters (Rolle) und der Identität des Teilnehmers, sowie die Akzeptanz der Teilnahmebedingungen in der zur Veranstaltung geltenden Fassung (entsprechend ausgewählte Checkbox). Um den Check-IN möglichst zügig zu erledigen, werden alle Spiel-Charaktere bereits im Vorfeld anhand der eingereichten Unterlagen geprüft, so dass sich die Kontrolle bei der Veranstaltung auf kurzfristige Änderungen beschränken kann.
  4. Bei Staffelpreisen gilt für die Preishöhe das Datum der Gutschrift auf das genannte Bankkonto.
  5. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden, es sei denn, es liegt ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Veranstalters vor. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen- bzw. Privat-Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus.
  6. Eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages bei Nichtteilnahme ist aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nur bis 1 Woche vor dem Veranstaltungstermin möglich. Abzüglich sind ggfs. erfolgte entstandene Kosten. Danach kann keine Erstattung mehr erfolgen.
  7. Das Mindestalter der Teilnehmer beträgt 18 Jahre. In Absprache mit dem Veranstalter sind Ausnahmen möglich. Minderjährige bedürfen eine Aufsichtsperson und müssen sich an das Jugendschutzgesetz halten.
  8. Der Veranstalter achtet weder auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung, noch auf die getrennte Nutzung der sanitären Anlagen.
  9. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus folgenden Risiken bewusst. (Nachtwanderungen, ungesicherte Wege, Kämpfe mit Polsterwaffen, Witterung etc.,).
  10. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung der Veranstalter zu unterziehen.
  11. Der Teilnehmer verpflichtet sich nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Entfachen von Feuer außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Klettern an Mauern und Häusern, das Betreten von landwirtschaftlich genutzten Flächen, geschützten Grünanlagen, angrenzenden Grundstücken, die Nutzung von Gewässern, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungen, sowie übermäßiger Alkoholkonsum.
  12. Der Konsum illegaler Drogen ist verboten, Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von der Veranstaltung und können eine Strafanzeige nach sich ziehen.
  13. Den Anweisungen der Veranstalter, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
  14. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter seinen gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
  15. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  16. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie die vom Veranstalter verwendeten Symbole, Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  17. Alle Rechte an Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten, er darf dazu ganz oder teilweise die Veranstaltung aufzeichnen, diese Aufzeichnungen bearbeiten und z.B. für Werbezwecke und Veröffentlichungen benutzten.
  18. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
  19. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbetrages von der Veranstaltung auszuschließen.
  20. Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Dritten, haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
  21. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Das gilt auch für die Abbedingungen des Schriftformerfordernisses.
  22. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmunen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen sinngemäß am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
  23. Bei allen dargestellten Kämpfen mit den Spielwaffen sind Kopf- Hals- und Genitaltreffer verboten. An gefahrenträchtigen oder unübersichtlichen Stellen, wie Treppen, Gebäudeöffnungen, Abhängen, Vorsprüngen, Löchern oder auf nächtlicher Streife auf dem Spielgelände verpflichtet sich der Spieler zur Umsicht und ist für seine Handlungen selbst verantwortlich. Jedwede Art von waffenlosem Kampf als Attacke sowie das Mitführen von echten oder Blankwaffen ist untersagt. Vorsätzliche Körperverletzung führt unweigerlich zum Ausschluss von der Veranstaltung und ggf. zu einer Anzeige bei der Polizei.
  24. Tiere werden nur nach Absprache mit dem Veranstalter zugelassen. Der Besitzer muss dem Veranstalter eine Haftpflichtversicherung des Tieres nachweisen, dieses permanent beaufsichtigen und ist für jegliche Schäden, die das Tier verursacht verantwortlich.
  25. Teilnehmer, die gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne das der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
  26. Der Teilnehmer ist einverstanden, dass Daten mit Beginn der Anmeldung gespeichert werden (auch elektronisch). Dies betrifft für die Anmeldung erforderlichen Angaben und auch freiwillige oder vertrauliche Angaben z.B. zum Gesundheitszustand. Der Veranstalter unterliegt hierbei der Schweigepflicht.
  27. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung beim Gesundheitsamt, auf Grund der Pandemie-Bestimmungen angemeldet wird. Der Teilnehmer willigt ein, dass, personenbezogene Daten an das Gesundheitsamt weitergegeben werden, wenn es für die Betreibung der Veranstaltung notwendig ist. Evtl. Bestimmungen oder Auflagen durch das Gesundheitsamt müssen von den Teilnehmern eingehalten und erfüllt werden. So kann z.B. ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV2 oder eine andere ansteckende Erkrankung verlagt werden. Bei nicht Einhalten kann der Teilnehmer vom Veranstalter ausgeschlossen werden.